Die nachfolgenden Bedingungen regeln ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Erbringung von Suchmaschinenoptimierungs-Leistungen (SEO) durch Taygun Uzunay – Zamran Software.
(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung. Hierzu gehören je nach Vereinbarung insbesondere:
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
(1) Der Anbieter schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten SEO-Maßnahmen
(Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten Erfolg (z. B. eine bestimmte Position in den
Suchergebnissen).
(2) Rankings hängen maßgeblich von den Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber, dem Wettbewerb
und weiteren externen Faktoren ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Eine Garantie für
bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze wird daher ausdrücklich nicht übernommen.
(1) Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter die für die Optimierung erforderlichen Zugänge
(z. B. CMS, Google Search Console, Google Analytics, Hosting).
(2) Inhaltliche Änderungen, die der Anbieter empfiehlt, sind vom Auftraggeber zeitnah
umzusetzen oder vom Anbieter umsetzen zu lassen. Unterbleibt eine empfohlene Umsetzung, haftet
der Anbieter nicht für ausbleibende Ergebnisse.
(1) SEO ist ein langfristiger Prozess. Verträge zur laufenden SEO-Betreuung werden in der Regel
mit einer Mindestlaufzeit abgeschlossen, die sich aus dem Angebot ergibt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der
jeweiligen Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Die Vergütung erfolgt – je nach Vereinbarung – als monatliche Pauschale, projektbezogen oder nach Aufwand. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot. Es gelten ergänzend § 5 unserer AGB.
Der Anbieter stellt dem Auftraggeber in regelmäßigen Abständen (sofern vereinbart, monatlich) einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen und die Entwicklung relevanter Kennzahlen zur Verfügung.
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Heidelberg.
Stand: Juni 2026